Hoffnung für den Datenschutz?

25.1.06

Wie bei Heise nachzulesen, hat das Landgericht Darmstadt T-Online untersagt, IP-Adressen von Flatrate-Nutzern bis zu 80 Tage zu speichern.

Die jetzige Praxis bei T-Online verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, da die Daten nicht zum Erstellen einer Rechnung benötigt würden.

Die anstehende gesetzliche Neuregelung nach den EU-Beschlüssen zur Vorratsdatenspeicherung vom 14.12.05 wird wahrscheinlich eine Speicherung dieser Daten für sechs Monate erforderlich machen.

TUN


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